- Einleitung
- Ziele, Zweck und Reichweite
- Rechtlicher Rahmen
- Kinderschutz
- Formen der Gewalt
- Beteiligung von Kindern
- Präventionsmaßnahmen
- Quellen
Einleitung
Mit diesem Kinderschutzkonzept sorge ich dafür, dass der Schutz von Kindern und Jugendlichen im Atelier único größtmöglich sicher gestellt ist.
Mein Ziel ist es, eine Kultur des Vertrauens, der Offenheit und der Verantwortlichkeit zu fördern und dafür zu sorgen, dass sich die Besucher im Atelier sicher und geschützt fühlen.
Grundlage dieses Kinderschutzkonzepts sind die Kinderrechte und der internationale Standard für Kinderschutzkonzepte von Keeping Children Safe.
Ziele, Zweck und Reichweite
Dieses Konzept wurde primär entwickelt, um sicherzustellen, dass die Rechte von Kindern und Jugendlichen während deren Besuch im Atelier único geachtet werden und sie vor Gewalt geschützt sind. Ziel ist es, die Sicherheit und das Wohlergehen der Besucher zu gewährleisten. Es soll Aushilfs-Mitarbeitende sensibilisieren und Orientierung im Verdachtsfall geben. Wo Menschen arbeiten, können Fehler passieren. Mit Hilfe dieses Konzepts kann professionell, unaufgeregt und frühzeitig auf diese Fehler reagiert werden.
Rechtlicher Rahmen
Die Rechte von Kindern und Jugendlichen sind auf globaler, nationaler und regionaler Ebene in verschiedenen Konventionen und Gesetzen verankert. Den übergeordneten Rahmen für dieses Konzept bilden die 10 Grundrechte, die UNICEF zusammengefasst hat:
- Das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung unabhängig von Religion, Herkunft und Geschlecht;
- Das Recht auf einen Namen und eine Staatszugehörigkeit;
- Das Recht auf Gesundheit;
- Das Recht auf Bildung und Ausbildung;
- Das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung;
- Das Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln;
- Das Recht auf eine Privatsphäre und eine gewaltfreie Erziehung im Sinne der Gleichberechtigung und des Friedens;
- Das Recht auf sofortige Hilfe in Katastrophen und Notlagen und auf Schutz vor Grausamkeit, Vernachlässigung, Ausnutzung und Verfolgung;
- Das Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause;
- Das Recht auf Betreuung bei Behinderung.
Für den Gewaltschutz in Österreich sind besonders relevant:
- AGBG § 137, Gewaltverbot
- AGBG § 138, Kindeswohl
- StGB, Abschnitt 1, Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben,
- StGB, Abschnitt 10, Strafbare Handlungen die die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung
Kinderschutz
Der Kinderschutz zielt darauf ab, ein schützendes und stärkendes Lebensumfeld für Kinder zu schaffen, zur Gewährleistung der Kinderrechte auf Schutz vor Gewalt und Ausbeutung. Diese Aufgabe setzt voraus, dass verschiedene Akteure zusammenarbeiten, einschließlich Familie, Kinder- und Jugendhilfe, Gesundheitswesen, Schule, Freizeiteinrichtungen, Jugendarbeit und Polizei. Gesetzliche Mitteilungspflichten bzw. behördliche Anzeigepflichten bei begründetem Verdacht auf Kindeswohlgefährdungen sollen ein Zusammenwirken dieser Stellen sicherstellen.
Formen der Gewalt
- Physische oder körperliche Gewalt:
Absichtliche Anwendung von körperlichem Zwang zum Nachteil des Kindes, unabhängig von der Intensität des Zwangs – sie reicht vom leichten Klaps über Schütteln und schweren Schlägen bis zur Anwendung von Stöcken und anderen Gegenständen. Sie beinhaltet den Einsatz körperlicher Kraft oder Aggression, um Schaden an einer anderen Person oder deren Eigentum zu verursachen. - Psychische oder emotionale Gewalt:
Vorenthalten einer dem Alter angemessenen und die psychosoziale Entwicklung des Kindes fördernden Umgebung sowie sämtliche Formen der Misshandlung mittels psychischem oder emotionalem Druck.
Dazu gehört jede Form von Zwang, Beschämung, Demütigung, Abwertung, Lächerlichmachen, Beschimpfung, in Furcht versetzen, Ignorieren, Isolieren und Einsperren. Ebenso das Miterleben von häuslicher Gewalt, Stalking, Mobbing/Bullying und Cyberbullying. Sowie sonstige Formen von psychischer Gewalt, die sich vorwiegend über das Internet z.B. Soziale Medien manifestieren, wie Verhetzung, Diskriminierung und Grooming. Liebesentzug und das Erzeugen von Schuldgefühlen zählen ebenso dazu. - Sexualisierte Gewalt:
Sexuelle Gewalt ist ein Akt der Aggression und des Machtmissbrauchs. Dabei geht es um Verleitung zu sexuellen Handlungen genauso wie um Zwang zu solchen Handlungen. Sexualisierte Gewalt erfolgt oftmals auch in Verbindung mit sexueller Ausbeutung, z.B. bei der Herstellung und Verbreitung von Missbrauchsbildern im Internet. Sie umfasst die Verwendung von nicht altersadäquaten Worten, die tatsächliche oder angedrohte sexuell motivierte Berührung eines Kindes und Aktivitäten ohne körperlichen Kontakt, wie das Zeigen von pornographischem Material. - Vernachlässigung:
Das Unterlassen fürsorglichen Handelns, das zur Erfüllung kindlicher Bedürfnisse notwendig und möglich wäre. Z.B. unzureichende Versorgung mit Nahrung, mangelhafte Hygiene und medizinische Versorgung, fehlende Kommunikation und Anregung, fahrlässig geduldeter oder zu häufiger Medienkonsum. - Soziale oder strukturelle Gewalt:
Geht nicht von einem handelnden Subjekt aus, sondern ist in sozialen Strukturen einer Organisation oder in das Gesellschaftssystem eingebaut. Sie entsteht durch ungleiche Machtverhältnisse von z.B. Frauen und Männer, junge und alte Menschen, Menschen mit unterschiedlichem kultruellem Hintergrund oder Lebensformen. Und äußert sich in Diskriminierung, Ungleichheit, Ausgrenzung oder Unterdrückung.
Beteiligung von Kindern
Die Kinder können sich überall dort beteiligen, wo es möglich und sinnvoll ist. Die Kinder dürfen und sollen mitbestimmen, vor allem dort, wo es seinen ganz persönlichen Bereich betrifft. Die Angebote für Kinder sind so gestaltet, dass sie viele Handlungen selbst durchführen. Die Grenzen der Beteiligung ist da, wo die Selbst- und Fremdgefährdung zu hoch ist, bei Überforderung oder weil eine Situation eindeutig die Entscheidung eines Erwachsenen erfordert.
Die Abwägung von Beteiligung vs. Führung einer Gruppe erfordert einen bewussten Umgang mit Macht.
Präventionsmaßnahmen
- Verhaltenskodex
Das Atelier único verfügt über einen Verhaltenskodex zum Kinderschutz. Ich und alle Aushilfs-Mitarbeitenden unterzeichnen diesen und verpflichten sich somit diesen einzuhalten. - Standards für Aushilfs-Mitarbeiter
Grundvorraussetzung ist eine kinderorientierte Haltung sowie ein Bekenntnis zu Kinderrechten und Kinderschutz und gegen jegliche Form von Gewalt. Sie müssen den Verhaltenskodex unterschreiben und einhalten. - Standarts für die Kommunikation über Medien
Ich stelle sicher, dass in der Kommunikation über meine Angebote über meine Website atelierunico.com und Sozialen Medien und Printmedien darauf geachtet wird, dass die Würde der Kinder gewahrt und ihre Identität geschützt wird. Im Prinzip können alle Fotos von Kindern, die im Internet gespeichert sind, missbräuchlich verwendet werden. Daher lege ich eine hohe Sorgfalt auf die Auswahl von Fotos, die ich veröffentliche.
Eine private Nutzung der Bilder bzw. ein Posten in sozialen Netzwerken ist untersagt. - Datenschutz
Ich verpflichte mich zu einem sorgsamen Umgang bei der Aufnahme und Veröffentlichung von Fotos von Kindern und Jugendlichen. Für beides müssen die Beteiligten zustimmen, auch die Zustimmung der Erziehungsberechtigten muss vorliegen.
Fotos, persönliche Information über das Leben von Kindern und Jugendlichen, die von mir eingeholt werden oder zu mir gelangen, sowie jede Form der Datenverarbeitung unterliegen den Standards der DSGVO, wie in der Datenschutzerklärung von mir festgelegt ist.
Die Besucher werden in verständlicher Weise darüber informiert, wie die Informationen oder das Foto verwendet werden. - Kinderschutzbeauftragte
Ich bin Ansprechperson bei Verdachtsfällen, stelle die Umsetzung des Kinderschutzkonzepts sicher, führe eine Risikoanalyse durch und nehme an Fortbildungen zu Kinderschutz und Gewaltprävention teil. - Beschwerdewesen
Mir ist es wichtig, dass sich alle Kinder im Atelier único wohl und sicher fühlen und mir ihre Bezugspersonen vertrauen. Den Rahmen dafür schaffen wir durch unsere Art des Miteinanders und die Kommunikation. Einige Kinder zeigen und sagen deutlich wie es ihnen geht und was sie brauchen, bei anderen Kindern frage ich immer wieder nach und biete meine Unterstützung an.
Sollte dennoch jemand unzufrieden sein, gibt es verschiedene Möglichkeiten, mir das mitzuteilen:- Für Eltern stehe ich am Beginn und Ende des Angebots für Gespräche zur Verfügung.
- Für schriftliche Anliegen können sich alle über dani.redl@atelierunico an mich wenden. Ich lese und beantworte die eingehenden e-mails täglich.
- Fallmanagement
Das Fallmanagement kommt bei einem Verdachtsfall sowohl im Atelier als auch im Umfeld des Kindes zur Anwendung.
Ein Verdacht kann von dem betroffenen Kind oder Jugendlichen, Zeugen, Eltern oder Angehörigen bei mir gemeldet werden.
Die im Verdachtsfall betroffenen Personen werden über das Vorgehen unter Einhaltung geltender Datenschutzbestimmungen und Verschwiegenheitspflichten informiert.
Ziel des Fallmanagement ist es, bei Verdachtsfällen eine adäquate und schnelle Untersuchung der jeweiligen Situation zu ermöglichen und Fälle von Missbrauch und Misshandlung frühzeitig zu erkennen.
Ich werde jedem gemeldeten und selbst beobachteten Verdachtsfall nachgehen. Ich führe klärende Gespräche mit den Beteiligten, falls nötig ziehe ich eine externe Stelle hinzu (Kinderschutzzentrum). Aussagen aus den Gesprächen werden schriftlich dokumentiert.
Ablauf:- Ich bewahre Ruhe, nehme das Gesagte ernst und versuche genau zu verstehen, was die betroffene Person sagen will.
- Überprüft werden im ersten Gespräch die Schwere der Gefährdung, die Art der Gefährdung und ob Gefahr im Verzug besteht. Ich finde heraus, was das Kind befürchtet und sich von mir erwartet oder wünscht.
- Bleibt der Verdacht vage, bleibe ich in Kontakt mit dem Kind, beobachte und dokumentiere.
- Konkretisiert sich der Verdacht, nehme ich Kontakt zum Kinderschutzzentrum auf, um weitere Beratung zu erhalten.
- Bei Gefahr in Verzug wende ich mich an die Kinder und Jugendhilfe, die Polizei oder die Rettung.
- Risikoanalyse
Die Risikoanalyse bildete die Grundlage für die Entwicklung der Präventionsmaßnahmen. Für alle neuen Aktivitäten werden fortlaufend Risikoabschätzungen und Reflexionen durchgeführt, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt zu erhöhen. Eine strukturelle Risikoanalyse wird von mir bei jeder Evaluierung des Kinderschutzkonzepts vorgenommen. - Dokumentation und Überprüfung
Jeder einzelne (Verdachts-)Fall wird abschließend dokumentiert und gemäß den Datenschutzbestimmungen abgelegt. Vorfälle und Beschwerden werden nicht nur professionell gehandhabt, sie dienen auch dem internen Lernprozess. Falls erforderlich, werden die Kinderschutzstandards oder Meldeverfahren entsprechend angepasst.
Nach einer Fortbildung zu Kinderschutz und Gewaltprävention wird das Kinderschutzkonzept auf den neuesten Stand gebracht. - Bekanntmachung
Das Kinderschutzkonzept wird ab September 2025 auf der Website veröffentlicht und alle Aushilfs-Mitarbeiter werden darüber informiert
Letzte Überarbeitung: 2.9.2025
Quellen
Leitfaden Kinderschutzkonzept, Bundeskanzleramt Österreich www.schutzkonzepte.at/
Wienxtra Kinderschutzrichtlinie, www.wienxtra.at/wienxtra-kinderschutzrichtlinie/
Wienxtra Verhaltenskodex, www.wienxtra.at/fileadmin/web/oea/Bilder/Kinderrechte/Kinderschutz_2025/VERHALTENSKODEX_ZUM_KINDERSCHUTZ_2025.pdf
Kinderschutzkonzept KinderUniGraz, www.kinderunigraz.at/wp-content/uploads/2024/06/Kinderschutzkonzept_KinderUniGraz.pdf







